Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Martino Cycling – Fahrradwerkstatt & Einzelhandel
(Stand: Februar 2024)
- Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Martino Cycling (nachfolgend „Werkstatt“) und ihren Kunden. Mit Auftragserteilung oder Kauf erkennt der Kunde diese Bedingungen an.
- Vertragsabschluss & Kostenvoranschläge
- Ein Auftrag kommt durch Annahme des Reparaturangebots oder Kauf zustande.
- Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Sollten die tatsächlichen Kosten den Voranschlag um mehr als 15 % überschreiten, wird die Zustimmung des Kunden eingeholt. Erweiterungen bis 15 % gelten als vorab genehmigt.
- Preise & Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Fälligkeit: Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar bei Abholung bzw. Übergabe ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Anzahlung: Bei Sonderbestellungen oder umfangreichen Aufbauten kann eine Anzahlung von bis zu 50 % verlangt werden.
- Unternehmerpfandrecht (Zurückbehaltungsrecht)
Erfolgt bei Abholung keine vollständige Bezahlung, macht die Werkstatt von ihrem gesetzlichen Pfandrecht Gebrauch. Die Werkstatt ist berechtigt, das Fahrrad sowie Zubehör als Sicherheit einzubehalten, bis die vollständige Zahlung geleistet wurde.
- Umtausch & Rückgabe (Einzelhandel)
Wir gewähren ein freiwilliges Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen unter folgenden Bedingungen:
- Keine Barauszahlung: Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich in Form eines Warengutscheins im selben Wert.
- Nachweis: Die Rückgabe ist zwingend an die Vorlage des Original-Kassenzettels gebunden.
- Zustand: Die Ware muss unbenutzt, unbeschädigt und originalverpackt sein.
- Ausschluss: Sonderbestellungen, montierte Verschleißteile (z. B. Reifen, Bremsbeläge), reduzierte Ware und Hygieneartikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.
- Besonderheiten bei E-Bikes & Tuning
- Arbeiten an Motor, Akku oder Software erfolgen nur im Rahmen der Herstellerfreigaben.
- Tuning-Ausschluss: Die Werkstatt behält sich vor, die Annahme von E-Bikes mit illegalem Tuning (Software- oder Hardware-Manipulation) zu verweigern. Die Werkstatt haftet nicht für den Verlust von Garantie oder Folgeschäden durch Tuning-Maßnahmen Dritter.
- Leasing & Versicherungen
Bei Abrechnungen über Drittanbieter (z. B. JobRad, Versicherungen) bleibt der Kunde gegenüber der Werkstatt zahlungspflichtig, bis die Kostenübernahme vollständig erfolgt ist. Differenzbeträge, die vom Anbieter nicht gedeckt werden, sind vom Kunden sofort zu begleichen.
- Abholung, Lagerung & Altteile
- Fahrräder sind innerhalb von 3 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung abzuholen. Ab dem 4. Tag wird eine Lagergebühr von EUR 1,00 pro Kalendertag verrechnet.
- Ersetzte Altteile werden unmittelbar fachgerecht entsorgt, sofern bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich die Aushändigung gewünscht wurde.
- Haftung & Gewährleistung
- Die Werkstatt haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Keine Haftung besteht für Schäden durch Materialermüdung, Alterung oder versteckte Vorschäden.
- Reifen & Pannen: Für Luftverlust oder Reifenschäden (z. B. durch Fremdkörper), die nach Übergabe des Rades auftreten, wird keine Haftung übernommen. Ein „Platten“ stellt keinen Mangel der Werkstattleistung dar.
- Beigestellte Teile: Für vom Kunden mitgebrachte Teile wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen.
- Datenschutz & Schlussbestimmungen
Personenbezogene Daten werden nur intern zur Serviceabwicklung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Salzburg.
