Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Martino Cycling
Fahrradwerkstatt & Einzelhandel
(Stand: 01.02.2024)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Martino Cycling (nachfolgend „Werkstatt“ genannt) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), sowohl im Bereich Fahrradreparatur / Service als auch im Einzelhandel.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Leistungen der Werkstatt
Die Werkstatt erbringt Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen an Fahrrädern, E-Bikes und Zubehör nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem jeweils anerkannten Stand der Technik.

Bei E-Bikes beziehen sich Servicearbeiten ausschließlich auf mechanische Komponenten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Arbeiten an Motor, Akku oder Software erfolgen nur im Rahmen der Herstellerfreigaben.

3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Zahlung ist unmittelbar nach Leistungserbringung bzw. Warenübergabe fällig. Die Werkstatt behält sich vor, bei umfangreichen Arbeiten eine Anzahlung zu verlangen.

4. Rückgaberecht im Einzelhandel
4.1 Freiwilliges Rückgaberecht
Die Werkstatt gewährt bei im Einzelhandel gekauften Waren ein freiwilliges Rückgaberecht von 14 Tagen ab Kaufdatum.

4.2 Art der Rückerstattung
Im Falle einer Rückgabe erfolgt keine Barauszahlung und keine Rücküberweisung. Der Kunde erhält ausschließlich einen Warengutschein in Höhe des Kaufpreises.

4.3 Voraussetzungen für die Rückgabe
Eine Rückgabe ist nur möglich, wenn:

die Ware unbenutzt, unbeschädigt und originalverpackt ist,
sämtliches Zubehör vollständig vorhanden ist,
der Original-Kassenzettel vorgelegt wird.
4.4 Ausschluss der Rückgabe
Von der Rückgabe ausgeschlossen sind:

gebrauchte oder montierte Teile (z. B. Reifen, Schläuche, Bremsbeläge),
Sonderbestellungen,
rabattierte Ware oder Aktionsware,
sicherheitsrelevante Teile, sofern diese bereits montiert wurden.

5. Haftung bei Werkstattleistungen
5.1 Allgemeiner Haftungsausschluss
Die Werkstatt haftet nur für Schäden, die nachweislich auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Werkstatt zurückzuführen sind.

Für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.

5.2 Folgeschäden und Fremdursachen
Die Werkstatt haftet nicht für Schäden oder Mängel, die:

auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind,
durch Materialermüdung, Alterung oder versteckte Vorschäden entstehen,
durch unsachgemäße Nutzung, Stürze oder äußere Einwirkungen verursacht werden,
durch Bauteile entstehen, die nicht Gegenstand des durchgeführten Services waren.
Insbesondere haftet die Werkstatt nicht für Defekte, die nach einem Service auftreten, jedoch in keinem technischen Zusammenhang mit der erbrachten Leistung stehen.

6. Haftung bei Reifen, Schläuchen und Luftdruck
Die Werkstatt übernimmt keine Haftung für Reifenschäden, Luftverlust oder Pannen, die nach Verlassen der Werkstatt auftreten.

Dies gilt insbesondere für:

plötzlichen Druckverlust,
Reifenschäden durch Fremdkörper (z. B. Schrauben, Glas, Nägel),
Reifenplatzer oder Durchstiche nach Übergabe des Fahrrads.
Mit der Übergabe des Fahrrads gilt dieses als ordnungsgemäß geprüft und fahrbereit übernommen. Ein nachträglicher Platten, auch kurz nach Verlassen der Werkstatt, stellt keinen Mangel der Werkstattleistung dar.

7. Probefahrten
Probefahrten erfolgen auf eigene Gefahr des Kunden. Für Unfälle, Stürze oder daraus resultierende Schäden haftet die Werkstatt nicht, sofern kein grob fahrlässiges Verhalten der Werkstatt vorliegt.

8. Abholung, Aufbewahrung und Standgebühren
Fahrzeuge sind spätestens 3 Tage nach Fertigstellung abzuholen.

Ab dem 4. Tag wird eine Standgebühr von EUR 1,00 pro Kalendertag verrechnet. Diese dient der Zuordnung, Lagerung und dem begrenzten Platzangebot der Werkstatt.

Für nicht abgeholte Fahrräder übernimmt die Werkstatt keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit.

9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die von der Werkstatt erbrachte Leistung bzw. auf gelieferte Neuware.

Für vom Kunden beigestellte Teile wird keine Gewährleistung übernommen.

10. Datenschutz und Kundendaten
10.1 Erfassung von Kundendaten
Personenbezogene Daten (z. B. Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) werden ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erfasst.

10.2 Zweck der Datenspeicherung
Die Speicherung erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:

Zuordnung von Kassenzetteln und Rechnungen,
Ermöglichung von Reklamationen oder Nachweisen bei verlorenem Kassenzettel,
optionale Information über Neuheiten, Aktionen oder Newsletter.
10.3 Freiwilligkeit
Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig. Lehnt der Kunde die Datenerfassung ab, entstehen ihm daraus keinerlei Nachteile. In diesem Fall werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.

10.4 Speicherort und Zugriff
Die Kundendaten werden ausschließlich im Kassensystem der Werkstatt gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

10.5 Widerruf
Der Kunde kann seine Einwilligung zur Datenspeicherung jederzeit widerrufen. In diesem Fall werden die Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, gelöscht.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Werkstatt.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13. Sonderbestellungen und Anzahlungen 13.1 Bei der Bestellung von individuell konfigurierten Fahrrädern oder spezifisch auf Kundenwunsch bestellten Bauteilen (insbesondere Custom-Rahmen) ist mit Unterzeichnung des Angebots eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtauftragswertes fällig. 13.2 Die Werkstatt tritt mit dieser Anzahlung für den Import und die Sicherung der Rahmenware in Vorleistung. Da es sich um eine auf Kundenwunsch individualisierte Bestellung handelt, ist ein Rücktritt nach erfolgter Bestellung ausgeschlossen. 13.3 Im Falle einer unberechtigten Nichtabnahme der Ware durch den Kunden behält sich die Werkstatt das Recht vor, die geleistete Anzahlung von 30 % als pauschalierten Schadenersatz einzubehalten. Dieser dient zur Deckung der entstandenen Importkosten, des Verwaltungsaufwands sowie des Wertverlusts bei einem notwendigen Weiterverkauf
des Rahmens an Dritte.

Sonderbestimmungen für Maßanfertigungen und Individualaufbauten („Custom-Räder“)
Vertragsgegenstand & Freigabe: Bei Verträgen über individuell nach Kundenwünschen gefertigte oder konfigurierte Fahrräder (Custom-Räder) erfolgt die Produktion erst nach schriftlicher Freigabe des finalen Konzepts (inkl. Geometrie-Daten, Komponentenliste und Lackierdesign) durch den Kunden.

Anzahlung: Mit Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung von mindestens 50 % des Gesamtbruttopreises fällig. Martino Cycling ist nicht verpflichtet, vor vollständigem Eingang dieser Anzahlung mit der Bearbeitung, Materialbestellung oder Fertigung zu beginnen.

Ausschluss des Rücktritts/Umtauschs: Da es sich um kundenspezifische Maßanfertigungen handelt, ist ein Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Freigabe sowie ein Umtausch oder eine Rückgabe (auch gegen Warengutschein) gänzlich ausgeschlossen.

Stornogebühren: Sollte der Kunde vor Fertigstellung unberechtigt vom Vertrag zurücktreten, behält sich Martino Cycling das Recht vor, die geleistete Anzahlung als pauschalierten Schadenersatz für bereits getätigte Aufwendungen (Material, Arbeitszeit, Wertminderung durch Individualisierung) einzubehalten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum von Martino Cycling.

Hinweis: Diese AGB stellen einen praxisnahen Entwurf dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.